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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 24.11.2021 - 5 W 37/21   

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https://dejure.org/2021,49979
OLG Bremen, 24.11.2021 - 5 W 37/21 (https://dejure.org/2021,49979)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24.11.2021 - 5 W 37/21 (https://dejure.org/2021,49979)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24. November 2021 - 5 W 37/21 (https://dejure.org/2021,49979)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    ZPO §§ 93, 254
    Zivilprozessrecht

  • IWW

    § 93 ZPO
    Kostenrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sofortiges Anerkenntnis im Rahmen der Leistungsstufe einer Stufenklage - Zivilprozessrecht; Stufenklage; sofortiges Anerkenntnis

  • rechtsportal.de

    Sofortiges Anerkenntnis im Rahmen der Leistungsstufe einer Stufenklage - Zivilprozessrecht; Stufenklage; sofortiges Anerkenntnis

  • rechtsportal.de

    ZPO § 93 ; ZPO § 254
    Sofortiges Anerkenntnis im Rahmen der Leistungsstufe einer Stufenklage - Zivilprozessrecht; Stufenklage; sofortiges Anerkenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 526
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 27.03.2009 - 2 W 28/09

    Veranlassung zur Klageerhebung bei einer Stufenklage

    Auszug aus OLG Bremen, 24.11.2021 - 5 W 37/21
    Insoweit bezieht sich die Kammer auf eine Entscheidung des OLG Köln vom 27.03.2009 (BeckRS 2009, 19734).

    Insoweit hat das Landgericht gemeint, bei der Prüfung der Frage der Veranlassung zur Klageerhebung sei auf den Übergang zur Leistungsstufe abzustellen und sich insoweit auf eine Entscheidung des OLG Köln (Beschl. vom 27.03.2009, 2 W 28/09 - juris) bezogen, in der tatsächlich die Auffassung vertreten wird, der Kläger einer Stufenklage sei verpflichtet, den Beklagte vor Übergang zum Leistungsantrag außergerichtlich zur Zahlung aufzufordern.

  • BGH, 06.05.1981 - IVa ZR 170/80

    Unbezifferte Mahnung

    Auszug aus OLG Bremen, 24.11.2021 - 5 W 37/21
    Zum einen hat der BGH schon früher entschieden, dass der Pflichtteilsberechtigte den Erben auch durch eine unbezifferte, einem zulässigen Antrag in einer Stufenklage entsprechenden Mahnung mit der Folge in Verzug setzen kann, dass damit der Zinslauf des Pflichtteilsanspruchs beginnt (BGH, Urt. v. 6.05.1981 - IVa ZR 170/80, Rn. 28 - BGHZ 80, 269).

    Damit traf den Beklagten die Pflicht, durch Feststellung des Bestandes und des Wertes des Nachlasses die Höhe des Pflichtteilsanspruchs zu ermitteln (BGH Urt. v. 6.05.1981 a.a.O.).

  • OLG Bamberg, 24.03.2020 - 1 W 13/20

    Sofortiges Anerkenntnis bei Stufenklage - Maßgeblicher Zeitpunkt für den Anlass

    Auszug aus OLG Bremen, 24.11.2021 - 5 W 37/21
    Dieser - auch vom OLG Köln nicht näher begründeten - Auffassung vermag sich der Senat auch vor dem Hintergrund der inzwischen ergangenen abweichenden (und vom Kläger bereits erwähnten) Rechtsprechung und Literatur (OLG Bamberg, Beschl. v. 24.03.2020, 1 W 13/20 - NJW 2020, 2649 mit zust. Anmerkung v. Weber; OLG Dresden, Beschl. v. 11.10.2013, 17 W 844/13 - ErbR 2014, 176 m. zust. Anm. v. Trappe; Musielak/Voit/Flockenhaus, 18. Aufl. 2021, ZPO § 93 Rn. 25; Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 93 ZPO Rn 6.39) nicht anzuschließen.
  • OLG Dresden, 11.10.2013 - 17 W 844/13
    Auszug aus OLG Bremen, 24.11.2021 - 5 W 37/21
    Dieser - auch vom OLG Köln nicht näher begründeten - Auffassung vermag sich der Senat auch vor dem Hintergrund der inzwischen ergangenen abweichenden (und vom Kläger bereits erwähnten) Rechtsprechung und Literatur (OLG Bamberg, Beschl. v. 24.03.2020, 1 W 13/20 - NJW 2020, 2649 mit zust. Anmerkung v. Weber; OLG Dresden, Beschl. v. 11.10.2013, 17 W 844/13 - ErbR 2014, 176 m. zust. Anm. v. Trappe; Musielak/Voit/Flockenhaus, 18. Aufl. 2021, ZPO § 93 Rn. 25; Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 93 ZPO Rn 6.39) nicht anzuschließen.
  • OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 10 W 10/22

    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Anlass zur Klageerhebung i.S.v. § 93 ZPO

    Eine Partei gibt Anlass zur Erhebung einer (Stufen-)klage, wenn ihr vorprozessuales Verhalten aus Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass zu der Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen (Flockenhaus in Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl., § 93 Rnr. 2, 25 m.w.N.; s. zum entscheidenden Zeitpunkt bei der Stufenklage z.B. OLG Bamberg, NJW 2020, 2649; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 24. November 2021 - 5 W 37/21 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2022 - 12 W 15/22

    1. Ein 'sofortiges' Anerkenntnis i.S. des § 93 ZPO erfordert bei einer

    Ein in Verzug gesetzter Schuldner hat grundsätzlich Veranlassung zur Klage gegeben (OLG Bremen, Beschl. v. 24.11.2021 - 5 W 37/21, juris Rn. 6; OLG Köln, Beschl. v. 07.05.2018 - 24 W 1/18, BeckRS 2018, 8675 Rn. 7; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29.05.2018 - 4 W 9/18, NJW-RR 2018, 1043 Rn. 10; BeckOK ZPO/Jaspersen, 44. Ed. 1.3.2022, ZPO § 93 Rn. 28; Zöller/Herget, a.a.O. Rn. 6.54; Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 93 Rn. 2).

    Zudem kommt es bei der Frage der Veranlassung zur Klageerhebung auf Verschulden nicht an (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 01.04.2022, a.a.O. Rn. 21; OLG Bremen, Beschl. v. 24.11.2021, a.a.O.; OLG Bamberg, Beschl. v. 24.03.2020 - 1 W 13/20 -, juris Rn. 25).

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.12.2021 - 5 W 37/21   

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https://dejure.org/2021,61112
OLG Hamburg, 20.12.2021 - 5 W 37/21 (https://dejure.org/2021,61112)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.12.2021 - 5 W 37/21 (https://dejure.org/2021,61112)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2021 - 5 W 37/21 (https://dejure.org/2021,61112)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung Bemessung des Streitwerts in gerichtlichen Auseinandersetzungen unter umfassender Berücksichtigung der jeweiligen Einzelumstände des Rechtsstreits

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 124/16

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Gegenstandswert einer Abmahnung wegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2021 - 5 W 37/21
    Anhaltspunkte sind sowohl der wirtschaftliche Wert des verletzten Rechts als auch die Intensität und der Umfang der Rechtsverletzung (sog. Angriffsfaktor; BGH BeckRS 2017, 123474 Rn. 24 - Filesharing).

    Der Angriffsfaktor wird insbesondere durch die Stellung des Verletzers und des Verletzten, die Qualität der Urheberrechtsverletzung, den drohenden Verletzungsumfang, die Art der Begehung des Rechtsverstoßes und eine hierdurch etwa begründete Gefahr der Nachahmung durch Dritte sowie subjektive Umstände auf Seiten des Verletzers wie den Verschuldensgrad bestimmt (BGH BeckRS 2017, 123474 Rn. 24 - Filesharing).

    Der Gefährlichkeit der bereits begangenen Verletzungshandlung kommt bei der Wertbemessung Indizwirkung zu (BGH BeckRS 2017, 123474 Rn. 25 - Filesharing).

    Allerdings kann auch anderen, von der Verletzungshandlung unabhängigen Faktoren - etwa dem Grad der Wahrscheinlichkeit künftiger Zuwiderhandlungen - Rechnung zu tragen sein (BGH BeckRS 2017, 123474 Rn. 25 - Filesharing).

  • OLG Hamburg, 15.11.2017 - 3 W 92/17

    Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoßes: Indizwirkung der Angabe eines Wertes

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2021 - 5 W 37/21
    Der anfänglichen Wertangabe des Klägers kann eine indizielle Bedeutung zukommen, wenn sie in einer Zeit gemacht wird, in der die Erfolgsaussichten für ihn noch nicht erkennbar sind (OLG Hamburg BeckRS 2017, 138659 Rn. 2).

    Jedoch ist das Gericht an Parteiangaben nicht gebunden (OLG Hamburg BeckRS 2017, 138659 Rn. 2).

    Das Gericht darf die Angaben nicht unbesehen übernehmen, sondern hat sie anhand der objektiven Gegebenheiten und unter Heranziehung seiner Erfahrung und üblicher Wertfestsetzungen in gleichartigen oder ähnlichen Fällen in vollem Umfang selbständig nachzuprüfen (OLG Hamburg BeckRS 2017, 138659 Rn. 2).

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 1/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2021 - 5 W 37/21
    Der Wert eines Unterlassungsanspruchs bestimmt sich nach dem Interesse des Anspruchstellers an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße (BGH GRUR 2016, 1275, 1277 Rn. 33 - Tannöd).

    Dieses Interesse ist pauschalierend unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu bewerten und wird maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit für den Inhaber des verletzten Schutzrechts bestimmt (BGH GRUR 2016, 1275, 1277 Rn. 33 - Tannöd).

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 187/17

    Schadensersatzanspruch für die unberechtigte Vervielfältigung und öffentliche

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2021 - 5 W 37/21
    Ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts im angegriffenen Beschluss betreffend den Angriffsfaktor im vorliegenden Fall ist Folgendes auszuführen: Zwar kann der Unterlassungswert bei einer gewöhnlichen, gewerblichen Fotonutzung im Wege des öffentlich Zugänglichmachens i.S.v. § 19a UrhG mit 6.000,- EUR angemessen sein (vgl. BGH GRUR 2019, 292 Rn. 29 - Foto eines Sportwagens).
  • BGH, 27.05.2021 - I ZR 119/20

    Lautsprecherfoto

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2021 - 5 W 37/21
    Jedoch ist im Streitfall zu berücksichtigen, dass sich die Klägerin von Anfang an dagegen gewendet hat, dass das streitgegenständliche Foto nach Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung weiterhin unter der fortbestehenden URL abgerufen werden konnte (vgl. hierzu: Sesing GRUR 2021, 1369 ; BGH GRUR 2021, 1286 - Lautsprecherfoto).
  • OLG Hamburg, 08.02.2010 - 5 W 5/10

    Nicht mit der Homepage verlinkter Kartenausschnitt, URL-Adresse -

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2021 - 5 W 37/21
    Es ergibt sich auch aus dem vom Klägervertreter in Bezug genommenen Beschluss des Senats vom 08.02.2010, Az. 5 W 5/10, nichts anderes.
  • BGH, 22.05.1995 - II ZB 2/95

    Klageschrift - Auslegung - Auskunft - Beschlussverfahren - Berufung -

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2021 - 5 W 37/21
    Eine auf Heraufsetzung des Werts gerichtete Beschwerde ist jedoch bei fehlenden entgegenstehenden Anhaltspunkten als solche im eigenen Namen anzusehen (vgl. Kießling in Mayer/Kroiß, RVG , 8. Aufl., § 32 RVG Rn. 42), da im Zweifel davon auszugehen ist, dass das prozessual "Vernünftige" angestrebt, also derjenige Rechtsbehelf gewählt wird, der der Interessenlage nach objektiven Maßstäben entspricht (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2017, 64 Rn. 2 m.w.N.; allgemein BGH NJW-RR 1995, 1183 ).
  • LG Hamburg, 29.04.2021 - 310 O 149/19
    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2021 - 5 W 37/21
    Die sofortige Beschwerde des Klägervertreters gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 29.04.2021, Az. 310 O 149/19, wird zurückgewiesen.
  • OLG Koblenz, 22.06.2016 - 5 W 318/16
    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2021 - 5 W 37/21
    Eine auf Heraufsetzung des Werts gerichtete Beschwerde ist jedoch bei fehlenden entgegenstehenden Anhaltspunkten als solche im eigenen Namen anzusehen (vgl. Kießling in Mayer/Kroiß, RVG , 8. Aufl., § 32 RVG Rn. 42), da im Zweifel davon auszugehen ist, dass das prozessual "Vernünftige" angestrebt, also derjenige Rechtsbehelf gewählt wird, der der Interessenlage nach objektiven Maßstäben entspricht (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2017, 64 Rn. 2 m.w.N.; allgemein BGH NJW-RR 1995, 1183 ).
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